Gegendarstellung: Landesgericht Hamburg’s einstweilige Verfügung gegen SoniXCast

Anfang des Jahres 2013 startete SoniXCast eine aggressive Marketing Kampagne in Bezug auf die neu erworbene SOCAN Lizenz. Vielleicht zu aggressiv. Direkte Vergleiche zwischen dem SOCAN Tarif-22 und den Tarifen der deutschen Verwertungsgesellschaften wurden erstellt. Eine Marketing-Methode die in Deutschland verpönt ist und dementsprechend eine Menge Aufmerksamkeit verursachte.

Im Januar 2013 beantragte die “Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutz” (GVL) eine einstweilige Verfügung gegen SoniXCast beim Landesgericht Hamburg mit der Begründung dass das Marketing den Eindruck erheben würde Internet-Radio aus Deutschland könnten die Lizenz verwenden, um deutsche Leistungsrechtsorganisationen wie Gema und Gvl zu umgehen. Am 10. Januar 2013 wurde der Fall von einem hamburger Richter erhört und die einstweilige Verfügung gewährt.

Rahmen der Unterlassungsklage

Ungleich einem Urteil ist eine einstweilige Verfügung nur eine Erklärung des Gerichts, dass zukünftige Verstöße ein Urteil gegen den Beklagten zur Folge hätte. Im Wesentlichen wurde SoniXCast aufgetragen Klarheit über den Umfang ihrer Lizenz zu schaffen und dass diese nicht auf Ausstrahlungen von Deutschland gelten und es im Wiederholungsfalle zu Strafen kommen könnte.

Die Entscheidung wurde „in absentia“ getroffen, was bedeutet dass SoniXCast zu der Verhandlung nicht geladen wurde und nicht anwesend war. Das Gericht war daher gesetzlich verpflichtet, dem Angeklagten per Einschreiben innerhalb von 30 Tagen die einstweilige Verfügung zuzustellen. Es ist die Verantwortung des Klägers (Gvl in diesem Fall), dem Gericht die korrekte Adresse mitzuteilen. Die angegebene Adresse war falsch, demnach wurde das Einschreiben nie zugestellt  und somit wurde nach 30 Tagen die Entscheidung automatisch null und nichtig.

Zusammenfassend hat diese einstweilige Verfügung etwa den Wert des Papiers auf dem es gedruckt wurde und hatte nie etwas mit dem rechtlichen Status der SoniXCast Lizenz zu tun. Selbst wenn die gleiche Verletzung wieder auftreten würde so müsste der Kläger erneut eine “Einstweilige Verfügung” erwirken.

Auf der anderen Seite gewannen die Verwertungsgesellschaften in Deutschland hiermit ein leistungsstarkes Marketing-Tool, welches sie verwenden, um den Verbrauchern glaubhaft zu machen, dass SoniXCast in Deutschland illegal wäre. Nichts könnte der Wahrheit weiter entfernt sein:

SoniXCast Radios senden aus Canada unter canadischer Gesetzsprechung

Die sogenannte Umbrella-Lizenz der SOCAN stellt sicher, dass alle Lizenzgebühren ordnungsgemäß verarbeitet und verteilt werden (Gema verdiente ungefähr $80.000 an SoniXCast Radios im Jahr 2013).

Gema (und damit auch Gvl) hat Vereinbarungen mit der SOCAN unterzeichnet die es ermöglicht, dass SoniXCast Radios Kompositionen aus ihrem Katalog ausstrahlt

SoniXCast verwendet Technologien um zu filtern was ausgestrahlt wird. Ein Komposition, der nicht im SOCAN Katalog (und durch Erweiterung Gema und Gvl) vorhanden ist wird für die Öffentlichkeit stumm geschaltet

SoniXCast alleine ist für das Programm-Management verantwortlich

„Aber ich habe gehört, dass SoniXCast Radios verklagt wurden und zur Zahlung gezwungen wurden!“

Einzelne, die mit SoniXCast Radios in Verbindung standen, mussten Schadensersatz wegen Verletzung des deutschen Urheberrechtes zahlen, doch das gilt auch für Radiosender mit Wohnsitz in Deutschland. Gema begann im Jahr 2010 hart gegen Piratenradios vorzugehen und schloss viele deutsche Radiosender, welche dann zu SoniXCast wechselten. Die Moderatoren von vielen kleinen Radios zeigten wenig Respekt vor dem Gesetz und machten fleissig weiter, sodass sie dann in Deutschland in Schwierigkeiten gerieten. Gema nahm sie, zu Recht, vor Gericht und konnte in einigen Fällen gewinnen. Gema Agenten unterstellen gerne, dass SoniXCast Radios verklagt wurden und deshalb handeln sie illegal, aber das ist einfach nicht wahr. Viele kleine Radios haben nur einen Moderator und wenn dieser illegal handelt, dann wird die Verantwortung auf den Anbieter geschoben. Das gleiche passiert auch mit deutschen Hosting-Providern.

Um ein SoniXCast Radio verklagen zu können müsste die Gema dies bei einem kanadischen Gericht einreichen und beweisen, dass Handelsgesetze verletzt wurden. Finanziell nicht teurer als das Gleiche in Deutschland, doch der Grund dass Gema dies bis dato nicht tat ist, dass es keine Verletzungen gibt. Gema könnte eventuell Druck auf  die SOCAN ausüben die Lizenz von SoniXCast zu widerrufen, doch auch dies taten sie bis heute nicht. Fakt ist, dass Gema bereits öffentlich eingeräumt hat, dass das SoniXCast Lizenzmodell legal ist, auch in Deutschland, und dass es keinen tragfähigen Grund gibt zu klagen. Stattdessen gehen sie an Einzelne.

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